Geldauflagen oder Bußgelder

 

Die Zuweisung einer Geldauflage oder eines Bußgeldes ist ein wichtiger Besandteil unserer finanziellen Mittel zur Unterstützung unserer Projekte rund um die Familien mit einem krebskranken Kind.

Als Strafrichter oder Staatsanwalt haben Sie die Möglichkeit uns direkt mirt der Zuweisung einer Geldauflage zu unterstützen.

Unsere Elterninitiative erfüllt alle Voraussetzungen für die Ziweisung von Geldauflagen.Wir garantieren eine zeitnahe Meldung an das zuständige Gericht oder Staatsanwaltschaft über die Zahlung oder Nichtzahlung der Geldauflage.

 

Informationen für die Entrichtung einer Geldauflage an die Elterninitiative leukämie- und tumorerkrankter Kinder Suhl/Erfurt e.V.

 

Bitte überweisen Sie den Betrag auf unser Konto bei der Sparkasse Mittelthüringen

IBAN DE08 8205 1000 0130 1251 99

 

Bitte geben Sie unbedingtr das Aktenzeichen an, damit wir Ihre Zahlung zuordnen können und eine zeitnahe Meldung an das zuständige Gericht erfolgen kann.

Bitte beachten Sie unbedingt:

 

Es handelt sich hierbei nicht um eine Spende, wir sind deshalb nicht berechtigt dafür eine Spendenquittung auszustellen. Falls Sie eine Einzahlungsquittung brauchen, kontaktieren Sie uns gern

info@kinderkrebshilfe-erfurt-suhl.de